Unsere Parteizeitung "Nordkurier" berichtet auf einer ganzen Seite über den Parteitag. Für einen alten Knaben ist vieles wohlbekannt. Auf dem "Rücken der Partei", dazu erklärt sich die Führungsschicht der Partei, versuchen sich einige querköpfige Genossen zu profilieren, im Grunde aber quatschen sie nur "Gaga". Wie kann man gegen die "Weisheit der Partei" opponieren! Marianne Linke, opponiere mal weiter, Du opponierst nur gegen die Oberschicht, nicht gegen die Parteibasis. Lothar Ratai aus Feldberg
Hallo Karsten! Komm doch , bitte, auch mal zur Sache, statt immer wieder zur Analyse der geistigen Beschaffenheit eines Untertanen. Lothar ist ein echter Mann der Basis.
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Carsten, dein gereizter und überhitzter Kommentar hilft niemandem und zeugt nur vom Fehlen adequater Argumente. Das ist ein offenes Forum, da kann jede_r schreiben was er/sie/es will (solange es nicht gegen geltendes Recht vertößt).
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"Es herrscht ein Klassenkampf. Und meine Klasse - die Klasse der Reichen - gewinnt eindeutig."
Warren Buffett Multimilliardär - zweitreichster Mensch der Erde
M.Linke opponiert gegen die Bundessatzung der Partei und behauptet die Satzung waere Grundgesetzwidrig und verstoesst gegen das Parteiengesetz...Soll der LV zusehen, wie unwahr Behauptungen zur Verfassungswidrigkeit der Partei in die Oeffentlichkeit getragen werden?
Nein, der Landesvorstand muss nicht zusehen, es steht ihm frei, gegen Marianne Linke ein Verfahren wegen parteischädigendem Verhalten bei der Schiedskommission zu beantragen. Das wäre m. E. der geeignetere Weg, als mit nicht belegten Unterstellungen im Landesverband eine Kampagne gegen sie und die Mehrheit des Kreisverbandes Stralsund zu führen. Kannst Du Belege dafür anführen, dass Marianne Linke in der Öffentlichkeit behauptet hätte, die Partei sei verfassungswidrig? Kannst Du Belege dafür anführen, dass Marianne Linke behauptet hätte, die Bundessatzung verstoße gegen Grundgesetz und/oder Parteiengesetz? Ich habe bisher nur gelesen, dass sie der Meinung sei, der Passus in der Bundessatzung zur Übereinstimmung von Kreisverbänden mit der staatlichen Gliederung sei eine Kann-Bestimmung und rechtfertige nicht die Auflösung des Kreisverbandes. Das ist eine Auslegungsfrage, die ggf. auch durch eine Schiedskommission zu klären wäre. Im übrigen ist es Recht jedes Parteimitgliedes, bestimmte Festlegungen einer Satzung für ungeeignet zu halten und sich für Änderungen einzusetzen.
Dass sie Bundessatzung gegen Parteiengesetz verstößt ist keine bloße Behauptung, es wurde schon mehrmals juristisch bewiesen :-)
Marianne oppurniert gegen den LV? Wie schrecklich! Es gibt Menschen die ihren Kopf selber anstrengen und nicht blind auf die vermeintliche Obrigkeit hören! Ein seltsames Demokratieverständins. Und dann wundert mensch sich, wiesolinksdenkende Menschen nicht Peter Ritter für die Anmeldung von Gegendemos von Naziaufmärschen fragen, sondern (andere) Genoss_Innen.
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@Nico: Die richtige Frage eines "linksdenkenden" Menschen ist doch: Wieso fragen und nicht selbst anmelden? Aber egal, irgendwer wird schon lesen können, anmelden und den Kopf hinhalten. Tolles Demokratieverständnis...