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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 194 mal aufgerufen
 freies linkes Forum
Lothar Ratai Offline



Beiträge: 9

06.04.2013 10:20
Schwarzkonten Antworten

Wenn ich mir das Theater mit den schwarzen Konten anhöre, muss ich notgedrungen an Lafontaine denken. Als Finanzminister hat er zusammen mit seinem französischem Kollegen versucht, "Vörpahl" zu schlagen. Als ihm das nicht gelungen ist, hat er schwierige persönliche Konsequenzen gezogen. Ich kenne keinen weiteren "Genossen" bei SPD und Linken, die eine solche Konsequenz aufgebracht haben. Schade, dass ihm von unseren eigenen Genossen der Schneid abgekauft worden ist und er sich ins Saarland zurückgezogen hat.
Lothar Ratai

Isländer Offline



Beiträge: 395

06.04.2013 14:24
#2 RE: Schwarzkonten Antworten

Zitat von Lothar Ratai im Beitrag #1
..."Vörpahl" ...
Lothar Ratai




RE: Schwarzkonten
Schwer verständlich.

Bitte mal "Vörpahl" erklären.


Wenn wir einig sein wollen, sollten wir auch eine einheitliche Sprache sprechen.
(Keine Goldwaage, aber ehe sich Proteste ergeben:)

http://www.google.ch/#hl=de&q=V%C3%B6rpa...iw=1024&bih=597


Ich meinerseits habe nur so viel gefunden: (ich bin interessiert, was kann ich verbessern?)

Sonst könnten auch die wenigen Mitleser abgeschreckt werden.

Soll nur ein Hinweis sein.

Ich denke mal, abgeschreckte Nicht-mehr-Mitleser sind eher schädlich.


Lieber Gruß
Isländer

Isländer Offline



Beiträge: 395

23.04.2013 10:48
#3 Uli Hoeneß Antworten

Da hat wohl wer die Regeln verletzt?

Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unauflöslich an Vermögen und Einkommen geknüpft. Ab einem Vermögen von 50 Millionen Euro oder einem Jahreseinkommen - unabhängig, ob der deutschen Einkommensteuer unterworfen oder nicht - von 2 Millionen Euro, ist es Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die daraus resultierende Würde der Eliten zu achten und zu schützen.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten für den in Satz 1 näher bezeichneten Personenkreis der "Eliten".
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art 2
(1) Eliten haben das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Soweit sie nicht die Rechte anderer Angehöriger der Eliten verletzen, gehören auch Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
(2) Eliten haben das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit ihrer Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf auch auf Grund eines Gesetzes nicht eingegriffen werden.

Art 3
(1) Eliten stehen über dem Gesetz. Alle übrigen Deutschen sind vor dem Gesetz gleich und haben das Recht, je nach ihren finanziellen Mitteln, den Versuch zu unternehmen, ihre vermeintlichen Rechte durch eine oder mehrere Instanzen einzuklagen.
(2) Männinnen und Männer, Frauer und Frauinnen sind gleichberechtigt, soweit dies den Interessen der Wirtschaft nicht zuwiderläuft.
(3) Jedermann darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder wegen seiner Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden, jedoch ist es nicht gestattet, die Benachteiligung oder Bevorzugung damit öffentlich und beweiskräftig zu begründen.

Quelle:
http://www.egon-w-kreutzer.de/0PaD2012/8.html

Ersatzquelle, falls noch mehr zusammenbricht:
http://www.deutsche-nationalversammlung....%A4stebuch.html

Gruß
Isländer

Alles nicht so wichtig.
Hauptsache Kampf gegen Rechts.

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